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LAG Rheinland-Pfalz, 05.03.2009 - 11 Sa 805/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Klage auf Sozialplanabfindung bei fehlendem Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund anhängiger Kündigungsschutzklage
- Judicialis
BGB § 613 a; ; ArbGG § 64 Abs. 2 b; ; ZPO § 256; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; BetrVG § 77 Abs. 4 Satz 1; ; BetrVG § 112 Abs. 1 Satz 3
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unbegründete Klage auf Sozialplanabfindung bei fehlendem Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund anhängiger Kündigungsschutzklage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 06.11.2007 - 3 Ca 1362/07
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.03.2009 - 11 Sa 805/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 295/04
Urlaubsentgelt/Urlaubsgeld - Insolvenz - Masseverbindlichkeit
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.03.2009 - 11 Sa 805/07
Für die Abweisung einer Feststellungsklage ist ein Feststellungsinteresse jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn auch eine in Betracht kommende Leistungsklage mangels Begründetheit des geltend gemachten Anspruchs abzuweisen wäre (BAG v. 21.06.2005, 9 AZR 295/04). - BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84
Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.03.2009 - 11 Sa 805/07
Ein Feststellungsinteresse gemäß § 256 Abs. 1 ZPO besteht grundsätzlich nur, wenn dem subjektiven Recht des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit dadurch droht, dass der Beklagte es ernstlich bestreitet, oder er sich eines Rechts gegen den Kläger berühmt und wenn das erstrebte Urteil in Folge seiner Rechtskraft geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BGH vom 07.02.1986, V ZR 201/84, NJW 1986, 2507). - BAG, 22.03.2005 - 1 AZR 3/04
Auslegung eines Sozialplans
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.03.2009 - 11 Sa 805/07
Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (BAG vom 22.03.2005, 1 AZR 3/04 m.w.N.).